Schulprogramm des Leoninum

Förderunterricht

I. Grundsätzliches (Bezug: K.-H. Dirkmann/A. Röttger, LWH, 5 – 7.10.06)

Lernen ist ein wesentlich individueller Prozess.

Lernkompetenz verbindet Sach- und Methodenkompetenz, soziale Kompetenz und Selbst-kompetenz. Sie entwickelt sich, wenn diese Kompetenzen reflektiert und für die Verbesserung der eigenen Lernstrategien eingesetzt werden.
Lernkompetenz als eine Grundvoraussetzung für ein weiteres Lernen in Schule, Beruf, Ge-sellschaft und Privatleben heißt, sich Fragen zu stellen: Was habe ich gelernt? Wie habe ich gelernt? Wo stehe ich? Wo will ich hin? Wie kann ich dieses Ziel am besten erreichen?

Zu Beantwortung dieser Fragen brauchen unsere Schülerinnen und Schüler Hilfestellung durch Lehrer und Eltern, Hilfen für das Erkennen ihrer individuellen Fähigkeiten und sich hieraus ergebende Entwicklungsmöglichkeiten.

Ein individueller Lernentwicklungsplan, der die psychomotorische Entwicklung des Kin-des, sein individuelles Lernprofil, seine individuelle Lernfähigkeiten und sein soziales Umfeld seit dem Kindergarten dokumentiert, unterstützt die Individualisierung des Lernens und hilft Lehrern, Schülern und Eltern notwendige Schritte für eine positive Weiterentwicklung des Kindes zu erkennen und zu formulieren. Ausgehend vom aktuellen Stand der Lernentwick-lung des Kindes beschreibt er Ziele und Maßnahmen sowie Verabredungen zwischen allen am Erziehungs- und Bildungsprozess eines Kindes Beteiligten zur Verbesserung seines Lern- und Entwicklungsstandes. Der individuelle Lernentwicklungsplan zeigt kurz- mittel- und langfris-tige Lernperspektiven auf und macht Lernerfolge und Entwicklungsschritte sichtbar. Er dient dazu im Gespräch miteinander zu bleiben, er stellt Transparenz her, dokumentiert, zeigt Mög-lichkeiten erzieherischen Handelns – schulisches wie außerschulisches – auf und koordiniert es. Der Blick dabei nach vorn gerichtet, im Gegensatz zum Zeugnis erfolgt keine an Leis-tungsstandards orientierte Leistungsmessung.

Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung ermöglicht Kontinuität und bildet eine gute Grundlage für die Beschreibung und Beurteilung eines Lernprozesses. Sie schärft den Blick der Lehrenden für Fördernotwendigkeiten und Entwicklungschancen. Kommunikation und Absprachen zwischen den Lehrenden werden erleichtert, Probleme durch einen Lehrerwechsel können vermieden werden. Durch die Einbindung von Lernenden und deren Eltern in die Führung eines Lernentwick-lungsplans werden Entwicklungsprozesse und Entscheidungen für diese verständlicher, wird deutlich, dass die Beteiligten gemeinsam Verantwortung für den Bildungsprozess eines Kin-des übernehmen wollen. Das gilt für die Eltern, mit denen festgelegt wird, welche Anteile an der Bildungsarbeit ihres Kindes sie übernehmen können, das gilt aber auch für das Kind selbst. Es wird in die Beratungen miteinbezogen und verpflichtet sich zum Einhalten be-stimmter Verabredungen. So kann schrittweise die Übernahme von Eigenverantwortung für das eigene Lernen erreicht werden.
Individuelle Lernentwicklungspläne sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in individualisierten Lernprozessen.

Sie bringen Klarheit über den aktuellen Lernstand, über die individuellen Lern-Fähigkeiten und das individuelle Lern-Profil, das der einzelne Schüler, die einzelne Schülerin mit- und einbringt. Auf der Basis des Ist-Stands werden realistische Lern-Ziele formuliert. Alle Beteiligten verständigen sich darüber, welche Bedingungen und Hilfen bei diesem Schüler, dieser Schülerin erfolgreiches Lernen unterstützen können. Als Konsequenz ergibt sich eine Betonung individualisierter Unterrichtsformen in allen Unterrichtsfächern. Auch diese fachbezogene Individualisierung von Lernformen und Lerninhalten bedarf der Dokumentation des Unterrichtenden. Sie fließt in Teilen in den allgemeinen Lern-entwicklungsplan ein.

Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung verbessert die Diagnosefähigkeit der eine Schülerin, einen Schüler unterrichtenden Lehrpersonen und trägt somit entscheidend da-zu bei, dass die Fähigkeiten eines jeden Kindes erkannt und Ziel gerichtet gefördert werden.

Das gemeinsame Nachdenken darüber, was denn das konkrete anstehende Entwicklungsziel sein könnte und wie es sich im Zusammenspiel der Fächer erreichen lässt, macht die wirksa-men Bilder in den Köpfen der Lehrenden über das tatsächliche Lernen der Schülerin, der Schülers verstehbarer und verändert diese Bilder. Damit erhalten pädagogische und didakti-sche Entscheidungen eine diskutierbarere Grundlage als bei individuellen Lehrerüberlegun-gen. Sie verfolgen dabei nicht mehr das Ziel der absoluten Objektivität sondern haben eine individuelle, umfassende und sinnvolle Förderung junger Menschen mit ihren besonderen Begabungen und Lernschwächen im Blick. Durch entsprechende Unterstützungsmaßnahmen kann sichergestellt werden, dass jedes Kind sich in den Bereichen, in denen es besondere Stärken oder Schwächen hat, bestmöglich weiter entwickeln kann. Durch das Protokollieren dieses pädagogischen Kommunikationsprozesses wird der individuelle Lernentwicklungsplan zu einem Teil der „kooperativen Lernbegleitung“ und trägt wesentlich zum positiven Gelin-gen der individuellen Schulkarriere bei.

Der individuelle Lernentwicklungsplan dient als Grundlage für die Evaluation der Lernsitua-tionen der Schülerin, des Schülers und der Zusammenarbeit der die Schülerin, den Schüler unterrichtenden Lehrkräfte.

II. Dokumentation der individuellen Lernentwicklung

1. Allgemeines:

1.1. Sie unterstützt die individuelle Lernentwicklungsplanung und bezieht alle am Bil- dungsprozess Beteiligten (Lehrer, Eltern, Schüler) im Sinne einer Erziehungsgemein- schaft ein.

1.2. Sie ergänzt die individuellen Ergebnisse der Leistungsüberprüfungen und Bewertun- gen.

1.3. Sie bildet neben Kerncurricula und schuleigenen Arbeitsplänen die Grundlage für konkrete Unterrichtsplanung und die Ermittlung des Förderbedarfs.

1.4. Sie ist Bestandteil der Personalakte.

1.5. Sie strebt Einfachheit und Transparenz an.

2. Inhalte:

2.1. Lernausgangslage

2.1.1. Eignungsgutachten der Grundschule

2.1.2. Erhebungsbogen der abgebenden Grundschule

– Lese- und Schreibkompetenz

– mathematische Kompetenz

– fremdsprachliche Kompetenz

– Arbeits- und Sozialverhalten

2.2. Fortschreibung der Lernentwicklung (schuleigener Dokumentationsbogen) unter Berücksichtigung der taxonomischen Stufen

2.2.1. Inhalt:

– Lese- und Schreibkompetenz

– mathematische Kompetenz

– fremdsprachliche Kompetenz

– Arbeits- und Sozialverhalten

– Selbsteinschätzung des Schülers

– Ergebnisse der pädagogischen Konferenz (Maßnahmen)

– Eltern- und Schülergespräche (Zielvereinbarungen)

– Dauer der Förderung

3. Durchführung

3.1. Die Erfassung der individuellen Lernentwicklung sowie die Vorbereitung und Durch- führung von pädagogischen Konferenzen ist Aufgabe des Klassenlehrers.

Fördermaßnahmen beschränken sich auf:

– das Fördern von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwächen.

– das Fordern von Schülerinnen und Schülern mit deutlichen Lernstärken.

3.2. Der „mittlere Begabungsbereich“ kann unberücksichtigt bleiben, sofern für diesen An- gebote im AG-Bereich gemacht werden.

3.3. Die pädagogische Konferenz findet in Form einer informellen Besprechung zweimal pro Schuljahr statt, und zwar unmittelbar nach den Herbstferien sowie vor den Osterferien.

– findet zudem innerhalb der Zeugniskonferenzen statt.

– diskutiert ausführlich nur über diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Lernleistungen, Arbeitsverhalten oder Sozialverhalten deutlich einer Förderung oder Forderung bedürfen.

– beschließt individuelle Fördermaßnahmen.

– überprüft bereits verabredete Angebote auf ihren Erfolg.

3.4. Der Klassenlehrer

– überträgt die Ergebnisse der Konferenz in den Dokumentationsbogen.

– führt die notwendigen Eltern- Schülergespräche (Zielvereinbarungen).

– begleitet den Prozess.

– weist quartalsweise (nur unmittelbar nach den Konferenzen) die zu fördernden Schüler den Förderlehrern zu.

3.5. Schüler und Eltern tragen neben dem Lehrer die Verantwortung für den Lernerfolg. (Karl-J. Bußmann)

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