Anmeldung zum 3. Ehemaligentreffen am 16. September 2023

Anlässlich des 100jährigen Bestehens von Kloster und Schule in Handrup ist für Samstag, dem 16.09.2023, das 3. Ehemaligentreffen aller ehemaligen Handruper Schülerinnen und Schüler geplant.

Dazu sind in den vergangenen Tagen die Einladungen per Post verschickt worden.

Sicher ist, dass unsere Adressdatenbank – bedingt durch Umzug etc. – nicht durchgängig aktuell und vollständig ist. So wird es vorgekommen sein, dass die Einladung einige Ehemalige nicht erreicht hat.

Dafür bitten wir um Entschuldigung und Verständnis.

Ausdrücklich möchten wir an dieser Stelle und auf diesem Wege alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler – ob mit oder ohne Abiturabschluss – sehr herzlich einladen.

Für die Planung ist es außerordentlich hilfreich, wenn wir vorab wissen könnten, wie viele Ehemalige an diesem Tag nach Handrup kommen.

Aus diesem Grunde haben wir ein Anmeldeformular erstellt, mit dem Sie sich online anmelden können:

Sollten Sie die digitale Anmeldung nicht wünschen, so können Sie sich auch gerne telefonisch am Klostersekretatriat anmelden. Telefon: (05904) 9300-50

Wenn Sie es für geboten halten, bietet dieses Formular zugleich auch die Möglichkeit, ihre Kontaktdaten zu aktualisieren bzw. zu vervollständigen. Die Verwendung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung wird selbstverständlich zugesichert.

Im weiteren Verlauf der Vorbereitungen werden wir Ihnen dann ggf. via eMail bzw. über die Homepage alle notwendigen Informationen zum Ehemaligentreffen zukommen lassen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie das Ehemaligentreffen zu einem Wiedersehen mit Ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und ehemaligen Lehrerinnen und Lehrern nutzen würden und wir Sie am 16. September 2023 auf dem Gelände Ihrer „alten“ Schule begrüßen und willkommen heißen könnten.

Für Fragen, besondere Wünsche u.ä. stehen Herr Paul Wöste oder Herr Erich Huesmann zur Verfügung:

eMail: ehemaligentreffen [at] handrup.de

Das Einladungsschreiben kann auch hier abgerufen werden:

Herzliche Grüße aus Handrup,

Paul Wöste,

Erich Huesmann


Kleine Ergänzung: Leider scheint es bei der Verwendung von Antivirenprogrammen wie Avast oder G-Data Probleme zu geben, die Seite mit der Anmeldung zu erreichen. In diesem Fall verwenden Sie bitte ein anderes Gerät oder fügen Sie handrup.de als Ausnahme in der Antiviren-Software hinzu.

Testpraxis zum Schuljahresbeginn

Zum Schulbeginn nach den Sommerferien hat der Minister Hinweise zur Corona-Testpraxis gegeben. Hier finden sich seine Schreiben an die Eltern und an die Schülerinnen und Schüler:

Und im Übrigen gilt auch für die letzte Woche der Wunsch: Schöne Ferien!

Zum Start nach den Osterferien

Nach hoffentlich erholsamen Osterferien und Feiertagen starten wir nun ins letzte Quartal des Schuljahres. Die Regelungen zu den Testungen und zum Maskentragen finden sich noch einmal im Brief aus dem Kultusministerium, den wir hier zugänglich machen:

Allen Schülerinnen und Schülern, ganz besonders den Abiturientinnen und Abiturienten, für die nun die schriftlichen Prüfungen beginnen, wünschen wir gutes Gelingen!

Herzliche Ostergrüße!

aktuelle Corona-Regelungen

Sehr geehrte Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,

mit dem Schreiben des Kultusministers wird noch einmal erklärt, dass auch bei steigender Inzidenz möglichst viel Präsenzunterricht stattfinden soll. Dazu wird die tägliche Testpraxis fortgeschrieben und noch verschärft. Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich „geboosterte“ Personen.

Die häusliche Testung ist wie bislang jeweils per Unterschrift der Erziehungsberechtigten zu bestätigen. Da in der letzten Zeit eine relativ große Zahl von testpflichtigen Schülerinnen und Schülern ohne Test bzw. Unterschrift zur Schule kommt und dann von uns nachgetestet werden muss, bitte ich noch einmal darum, diese morgendliche Aufgabe sorgfältig wahrzunehmen. Eine Testung in der Schule sollte die Ausnahme bleiben, zumal unsere Kapazitäten ansonsten zu erschöpfen drohen.

Nach berechtigten Nachfragen der letzten Tage weise ich noch einmal darauf hin, dass die lokalen Gesundheitsämter befugt sind, spezielle (Quarantäne-) Regelungen für Teilgruppen, Klassen, Kurse, Jahrgänge etc. zu treffen. Mit ist es wichtig zu betonen, dass diese Regelungen nicht von uns getroffen werden. Wir haben die positiv Getesteten dem Gesundheitsamt zu melden, das dann zur näheren Klärung und ggf. Veranlassung an uns herantritt.

Für die Tage zwischen den Halbjahren hoffe ich auf Beruhigung in der Dynamik des pandemischen Geschehens. Wir werden indes wohl weiter mit steigenden Zahlen zu rechnen haben. Auf jeden Fall aber wünsche ich Ihnen eine gute Zeit, Ihren Kindern ein erfolgreiches zweites Halbjahr und uns allen die nötige Zuversicht im Blick auf das Kommende,

Ihr

Franz-Josef Hanneken

Corona-Regelungen

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die neue Dynamik des pandemischen Geschehens wirft Fragen für unseren Schulbetrieb auf, für die es bislang nur wenige Anweisungen gibt, wenigstens bezüglich des Verfahrens bei festgestellter Corona-Infektion. Noch am Montag nach den Weihnachtsferien galt die unbedingte Quarantäne-Pflicht für Kontaktpersonen, wenn es sich um die Omikron-Variante handelt. Der Presse waren in den letzten Tagen indes Informationen zu entnehmen, die insbesondere den Umgang mit dieser nun vermehrt auftretenden Variante betreffen. Mit dem heutigen Ministerbrief zusammen ergeben sich für das Leoninum folgende Regelungen – immer vorbehaltlich weiterer oder geänderter Maßgaben der zuständigen Stellen.

  • Bestätigt wurden die nach den Ferien geltende Maskenpflicht und die tägliche Testpraxis, die wir so auch übernommen haben. Nunmehr wird diese Praxis um eine Woche erweitert. Heute haben wir beschlossen, der Empfehlung des Ministeriums zu folgen und den täglichen (Selbst-)Test für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten und sehr zu empfehlen, also auch für die bereits vollständig geimpften. Die starke Nachfrage von geimpften bzw. genesenen Schülerinnen und Schülern nach Test-Kits bestärkt uns in der Annahme, dass hier eine breite Akzeptanz für diese Maßnahme vorherrscht.
  • Grundsätzlich gilt, dass Infektionsfälle nicht nur dem Gesundheitsamt, sondern auch uns gemeldet werden müssen. Das Gesundheitsamt spricht dann auch die Aufforderung zur häuslichen Quarantäne aus (und informiert über die Möglichkeit der Verkürzung durch Testung). Da es hier allerdings häufig Verzögerungen gibt, bitten wir darum, sofort, also bei positivem Testergebnis, bis zu entsprechenden Klärungen zu Hause zu bleiben. Das gilt schon für die Zeit vom positiven Selbsttest bis zum Ergebnis des PCR-Tests – und natürlich dann (falls positiv) bis zur Anweisung durch das Gesundheitsamt.
  • Für Kontaktpersonen gilt eine in der Regel zehntägige Quarantäne, von der allerdings vollständig Genesene und Geimpfte ausgenommen sind. Das gilt – nach Informationen aus der Presse – auch für den Kontakt zu Omikroninfizierten.
  • Sich in Quarantäne befindende Schülerinnen und Schüler, die nicht erkrankt sind, können ggf. online am Unterricht teilnehmen. Das richtet sich nach den jeweiligen Ausstattungsgegebenheiten in der Schule und nach den jeweiligen fachlichen Gegebenheiten. Hier wird im Einzelfall durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer entschieden. Alternativ und ergänzend können via Moodle Unterlagen und Materialien zur Verfügung gestellt werden.

Wir hoffen sehr, weiterhin vornehmlich im Präsenzmodus unterrichten zu können. Mir ist bewusst, dass nach fast zwei Jahren Unterricht unter Corona-Bedingungen immer noch erhebliche Einschränkungen unseren Schulbetrieb kennzeichnen. Anfängliche Hoffnungen auf ein rasches Ende der Pandemie haben sich zerschlagen. Dennoch erleben wir täglich Schülerinnen und Schüler, die mit Freude und Einsatz bei der Sache sind, sich den Herausforderungen stellen und engagiert arbeiten. Im Vertrauen auf diese positive Grundeinstellung und auf die Gemeinsamkeit der Bemühungen gehen wir in das neue Jahr, in das hinein ich noch einmal die besten Wünsche sage

und Sie und Euch herzlich aus Handrup grüße,

Franz-Josef Hanneken

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